Zweckmäßiger Umfang der Abmarkung in einem Flurbereinigungsverfahren in Baden-Württemberg.
- Typ:Diplomarbeit
- Datum:1995
- Betreuung:
Aufgabensteller:
Prof. Dr.-Ing. G. Schmitt
Betreuer:
Dr.-Ing. H. Seckel
MR L. Berendt - Bearbeitung:Gräßle, N.
- Zusatzfeld:
IBNr: 767
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Schwindende finanzielle Spielräume öffentlicher Haushalte einerseits und verbesserte Vermessungstechniken andererseits führen zu Überlegungen, ob die bisherige Praxis der Abmarkungen neuer Grundstücksgrenzen in Flurbereinigungsverfahren weiterhin unverändert beibehalten werden sollte. Dabei stehen natürlich die Interessen der Nutznießer, das heißt in erster Linie die der Teilnehmer (Grundstückseigentümer), im Vordergrund.
Die Diplomarbeit sollte zunächst die Abmarkungssituation in Flurneuordnungen in Baden - Württemberg beschreiben. Dazu gehörte auch die Darstellung, wann welche Vermessungsarbeiten während eines Flurneuordnungsverfahrens tatsächlich erledigt werden und wann sie spätestens vorliegen müssen.
Um zu den Lösungsansätzen zu kommen, war das Studium der einschlägigen Fachliteratur für Baden - Württemberg und, sofern verfügbar, auch der anderen Bundesländer erforderlich. Darüber hinaus war mit Vertretern der Flurneuordnungsverwaltung auf Landesamtsebene und auf Amtsebene zu sprechen. Auch waren Gespräche mit betroffenen Teilnehmern zu führen.
Die Lösungsansätze mussten die unterschiedlichen örtlichen Anforderungen in Flurneuordnungen berücksichtigen, die sich zum Beispiel in der Feldlage anders darstellen als im Grünland oder gar im Wald. Die Frage der Bedeutung von Pachtflächen war zu erörtern. Von welchen Gegebenheiten oder Umständen hängt die Entscheidung ab, in welchem Umfang abzumarken ist? Müssten bestehende Vorschriften gegebenenfalls geändert werden? Zu welchen Zeitpunkten des Verfahrens sollten die Absteckung, Abmarkung und Aufmessung erfolgen? In welchem Umfang ist eine Abmarkung unter Berücksichtigung zum Beispiel von GPS in Zukunft überhaupt noch erforderlich?
Für die Lösungsansätze wurde eine Einschätzung abgegeben, welche zeitlichen und finanziellen Vorteile sich aus ihnen ergeben würden.
Es war zu klären, welche Handhabung und Entwicklung sich in den anderen Bundesländern abzeichnet?